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Vormittag

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Frühaufsicht

7.40 – 7.55

                   

1. Stunde

7.55 – 8.40

1/2

3/4

1/2

3/4

1/2

3/4

1/2

3/4

1/2

3/4

2. Stunde

8.45 – 9.30

Frühstück

9.30 – 9.40

                   

Pause

9.40 – 10.00

3. Stunde

10.00 – 10.45

1/2

3/4

1/2

3/4

1/2

3/4

1/2

3/4

1/2

3/4

4. Stunde

10.50 – 11.35

Pause

11.35 – 11.55

                   

Unterricht/Betreuung

11.55 – 12.40

Betr

3/4

Betr

3/4

Betr

3/4

Betr

3/4

1/2

3/4

AG-Angebot

12.45 – 13.30

 

3/4

Nachmittag

Hort

12.40 – 17.00

Pause

12.45– 13.15

3/4

3/4

3/4

3/4

Mittagessen

13.00 – 13.30

1

1

1

1

Mittagessen

12.45 –

13.45

2/3/4

2/3/4

2/3/4

2/3/4

Lernzeit

13.45 – 14.30

1/2/3/4

1/2/3/4

1/2/3/4

1/2/3/4

AG-Angebot

14.30 – 15.30

2/3/4

2/3/4

2/3/4

2/3/4

Stammgruppe

14.30 – 15.30

1

1

1

1

Hort

15.30 – 17.00

Kooperationspartner, wie Kreismusikschule, DRK, Peiner Schachverein, Arminia Vöhrum, Kirchengemeinde Vöhrum und Ökogarten runden das Nachmittagsangebot ab und sind unerlässlich für ein breites Angebot.

Der Kooperationspartner

  • schließt mit der Schule einen Kooperationsvertrag
  • arbeitet im Sinne des schulischen Ganztagskonzeptes
  • stellt möglichst im Krankheitsfall von Aufsichtspersonen die Betreuung der Kinder durch Vertretungskräfte sicher
  • bildet das von ihm eingestellte Personal fort

Offene Angebote mit Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten dienen der Erholung, Ruhe, Bewegung, Zerstreuung und dem Rückzug. Hier geht es um den selbstbestimmten, selbstgestalteten, weitgehend nicht pädagogisierten und kontrollierten Freiraum. Den Kindern werden lediglich Anregungen für Spiel- und Freizeitformen gegeben. Sie haben Gelegenheit, sich frei zu bewegen, angebotene Spielgeräte zu nutzen, sich zu unterhalten oder sich im Bau-, Lese- oder Ruheraum zu beschäftigen.

Parallel dazu gibt es Angebote mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Hierbei sollen (u.a.) sowohl der musische, der sportliche und der gestalterische Bereich abgedeckt werden. Dazu sind Kooperationen mit verschiedenen Institutionen notwendig und ausdrücklich erwünscht.

Bei diesen Angeboten sollen die SchülerInnen positive Lernerfahrungen sammeln, die sie auf das Lernen der Institution Schule übertragen können und umgekehrt.

Die Lernzeit am Nachmittag ist im Idealfall mit dem vormittäglichen Fachunterricht zu verknüpfen. Hauptsächlich übernehmen Lehrkräfte, unterstützt durch pädagogische MitarbeiterInnen, diese Zeit.

Vorgesehen ist eine Lernzeit, die sowohl Förderung als auch Forderung zulässt. Dazu trägt eine ruhige Lernumgebung und kompetente Hilfe bei, jedoch können bei diesem schulischen Angebot keine besonderen Lernschwierigkeiten behoben werden. Häusliches Üben bleibt nach wie vor eine absolute Notwendigkeit.

Die Mittagspause ist dafür vorgesehen, einen Übergang zwischen Vor- und Nachmittag zu schaffen. Sie muss lang genug sein, damit die Kinder in Ruhe essen, sich entspannen und sich bewegen können.

Die Organisation eines kostenpflichtigen warmen Mittagessens übernimmt der Schulträger. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber von Seiten der Schule ausdrücklich erwünscht. Sollte ein Kind dennoch nicht daran teilnehmen, sind die Eltern verpflichtet für ausreichende Verpflegung zu sorgen.

Das gemeinsame Mittagessen ist ein wesentlicher Bestandteil des Ganztagskonzeptes, da hier grundlegende Werte und Regeln des Miteinanders vermittelt werden. Es wird in der Mensa der Schule eingenommen. Während des Essens werden die Kinder von pädagogischen Mitarbeitern betreut.

Der Pflichtunterricht findet in der für eine verlässliche Grundschule üblichen Zeit statt.

Das zusätzliche außerunterrichtliche Angebot am Nachmittag findet an 4 Tagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) jeweils bis 15.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Anmeldung kann wahlweise für einen bis zu vier Tagen erfolgen und ist bindend für ein Schuljahr. Anmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich (Nachweis der Dringlichkeit ist zu erbringen).

In Absprache mit den Eltern entscheiden die Schülerinnen und Schüler welches Angebot sie für ein Schulhalbjahr wahrnehmen möchten. Die Anmeldung ist bindend.

Schüler und Schülerinnen der 1. Klassen haben erst ab dem  2. Schulhalbjahr die Möglichkeit ein AG Angebot zu wählen. Im 1. Halbjahr verbleiben sie in einer Stammgruppe und werden dort betreut, um eine Überforderung zu vermeiden.

Die Teilnahme am Nachmittagsangebot ist bis auf das Mittagessen grundsätzlich kostenfrei. Für einzelne Angebote können geringe Kosten entstehen, wobei darauf zu achten ist, dass jeder die Möglichkeit hat auch solche Angebote wahrzunehmen.

Für den Nachmittag werden die Schülerinnen und Schüler in Gruppen eingeteilt. Optimal wäre eine geschlossene Gruppe mit einer festen Bezugsperson, die die Kinder an allen Tagen nach Unterrichtsschluss übernimmt, sie zum Mittagessen begleitet, als Ansprechpartner in der freien Spielzeit und in der Lernzeit zusätzlich zur Verfügung steht und den Übergang zu den Nachmittagsangeboten begleitet.

Da die personelle Versorgung und die Zusammensetzung der Gruppen mit den Anmeldezahlen- und tagen der Schüler und Schülerinnen korrelieren, muss von Jahr zu Jahr neu geprüft werden, in wieweit die Möglichkeit besteht, diese optimalen Bedingungen umzusetzen.

Eine kostenpflichtige Anschlussbetreuung (Hort) von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Freitag) wird vom Schulträger organisiert. Daran gekoppelt ist eine Ferienbetreuung.

Aus diesen Leitzielen ergibt sich ein pädagogisches Konzept, in dem in einer Vielzahl von unterschiedlichsten, bewusst gestalteten Situationen im Unterricht, in der Freizeit, in Arbeitsgemeinschaften, am Mittagstisch und in den Arbeits- und Übungsstunden Ganztagsschüler ihre ganz besondere Individualität als Mitglied einer Gruppe zu entwickeln lernen. Sie lernen, eigene Interessen und Ziele zu verfolgen, ohne die Bedürfnisse der anderen aus den Augen zu verlieren.

Dabei achten wir ganz besonders auf

  • eine freundliche, kindgemäße, anregende Lernumgebung
  • den Wechsel von Arbeits- und Entspannungsphasen
  • die Betreuung der Kinder in möglichst kleinen Gruppen
  • größtmögliche Kontinuität und Verlässlichkeit der Betreuungspersonen
  • Konsens aller MitarbeiterInnen in Bezug auf Regeln, Rituale und Inhalte
  • kontinuierliche Zusammenarbeit und stetigen Austausch aller Beteiligten
  • das Angebot eines gesunden Mittagessens
  • individuelle Förderung und Forderung durch eine qualifizierte Betreuung in der Lernzeit
  • ein breites Angebot an Arbeitsgemeinschaften mit einem umfassenden Bildungsangebot

Die offene Ganztagsschule in Vöhrum bietet einen Lebens- und Lernort für SchülerInnen über den Vormittagsunterricht hinaus.

Sie erfüllt den Bildungsauftrag nach §2 des Niedersächsischen Schulgesetzes durch ein ganzheitliches Bildungsangebot, das sich an den individuellen Lebens- und Lernbedürfnissen der SchülerInnen orientiert und ihre sozialen Kompetenzen stärkt. Durch die Ausweitung der pädagogisch zu gestaltenden Zeit und ein damit zusammenhängendes vielfältigeres Angebot kann sich eine nachhaltige Verbesserung der Lehr- und Lernkultur und der sozialen Verantwortung jedes Einzelnen besser entwickeln.

Der oben aufgeführte Bildungsauftrag zeigt sich besonders in einigen Leitzielen unseres Schulprogramms.

  • Wir fördern die Selbstständigkeit unserer Kinder
  • Wir legen Grundsteine für lebenslanges Lernen
  • Wir lernen in vertrauensvollem Umgang mit- und voneinander
  • Wir fördern und fordern die SchülerInnen ihren Begabungen entsprechend
  • Wir gestalten ein vielfältiges Schulleben
  • Wir unterstützen den Bewegungsdrang der Kinder
  • Wir sind Veränderungen gegenüber aufgeschlossen
  • Wir achten auf klare Absprachen